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Allgemeine Geschäftsbedingungen ( Stand: März 2004) 1.Vertragsabschluß Der Vertrag kommt durch die rechtsverbindliche Unterzeichnung seitens KULTURWEG (Walther & Molitor GbR) und des Bestellers zustande. Dieser wird dadurch Vertragspartner. Will der Besteller nicht selbst Vertragspartner sein, sondern soll dies beispielsweise ein mit dem Besteller nicht identischer Veranstalter sein, in dessen Namen der Besteller den Vertrag abschließt, so hat der Besteller besonders darauf hinzuweisen und Namen sowie Anschrift des tatsächlichen Vertragspartners mitzuteilen. 2. Leistungen, Preise, Zahlung Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von ihm bestellten Leistungen vereinbarungsgemäß zu bezahlen. Dies gilt auch für vertraglich vereinbarte oder vom Vertragspartner genehmigten Leistungen und Auslagen, die KULTURWEG in Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Für den Fall, dass berechnete Preise von Dritten sich gegenüber den zum Vertragszeitpunkt kalkulierten Preisen erhöhen, kann dies den vertraglich vereinbarten Preis um diese Summe erhöhen. Rechnungen von KULTURWEG sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann KULTURWEG Zinsen von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnen. Es wird eine Mahngebühr von 5,00 EUR für jede Mahnung nach Verzug erhoben. KULTURWEG ist berechtigt eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen bei kompletten Reiseangeboten sowie Stadtführungen wird eine 100 % Vorkasse berechnet 3. Stornokosten, Rücktrittspauschale, Bearbeitungsgebühren Entstehen KULTURWEG auf Grund des Rücktritts des Vertragspartners Stornokosten gegenüber Dritten, müssen diese in vollem Umfang vom Vertragspartner übernommen werden. Bei einem Rücktritt aller oder einzelner Teilnehmer unter 30 Tage (bei Stadtführungen 14 Tagen) vor der Veranstaltung / Reise macht KULTURWEG gegenüber dem Vertragspartner zusätzlich zu den Stornokosten eine Rücktrittspauschale von 30% des vereinbarten Bruttopreises geltend. Bei einem Rücktritt unter 21 Tagen vor der Veranstaltung/Reise werden 45 % des vereinbarten Bruttopreises fällig (für Stadtführungen und Klassenfahrten gelten 35 % des vereinbarten Bruttopreises). Bei einem Rücktritt unter 10 Tagen vor der Veranstaltung/Reise werden 80 % des vereinbarten Bruttopreises fällig (für Stadtführungen und Klassenfahrten gelten 50 % des vereinbarten Bruttopreises). Rücktritt / Stornierungen, auch von einzelnen Programmpunkten, sind KULTURWEG schriftlich mitzuteilen (per Post). Gebuchte Tickets für Theater, Konzerte oder ähnliche Veranstaltungen können nicht zurückgegeben werden und müssen auch bei nicht Inanspruchnahme bezahlt werden. Fahrkarten der Deutschen Bahn AG im Gruppentarif können nur bis 14 Tage vor Reisetermin storniert werden, dabei wird seitens der Deutschen Bahn AG eine Stornogebühr pro Fahrt und Teil-nehmer von 5,00 EUR fällig max. 15,00 EUR pro Fahrt. Bei Stornierung der gesamten Fahrt berechnet die DB 30,00 EUR + Reservierungspauschale 36,00 € + Reiserücktrittsversicherung (2,2 % vom Fahrtpreis). Aufwendungen die MOWITANIA Kulturplanung entstehen z.B. aufgrund von Verzögerungen im Programmablaufes oder Ähnlichem die nicht im Einflussbereich von KULTURWEG liegen und der Vertragspartner verursacht werden dem Vertragspartner gegenüber geltend gemacht. 4. Gewährleistung und Haftung a) als Veranstalter: Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. KULTURWEG kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. KULTURWEG kann Abhilfe in der Weise schaffen, daß eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsveränderung darstellt. Im Falle des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel zunächst unverzüglich und nachweislich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu geben. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel unverzüglich bei KULTURWEG, Tel. 030 / 275 745 88 oder Fax 030 / 275 745 62 anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar ist. Unterläßt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, sind Minderungs- und vertragliche Schadensersatzansprüche deswegen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt ist nur dann zulässig, wenn KULTURWEG keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde KULTURWEG hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe für KULTURWEG unmöglich ist, von KULTURWEG verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Die Kündigungserklärung ist in jedem Fall direkt gegenüber KULTURWEG abzugeben. b) als Vermittler : KULTURWEG haftet nicht für mangelhafte Leistungserbringung oder sonstigem Verhalten der vermittelten Leistungsträger, welches einen Schadensersatz begründen würde. Wenn Schäden aufgrund mangelhafter Vermittlungsleistung entstehen beschränkt sich der Schadensersatzanspruch auf den 2-fachen Reisepreis, es sei denn es wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. 5. Beschränkung der Haftung a) Die vertragliche Haftung von KULTURWEG für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit KULTURWEG für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. KULTURWEG empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluß einer Reiseunfallversicherung. b) Für Fremdleistungen und Schäden bei oder aus ausdrücklich als Fremdleistungen in den Reiseprospekten / Informationen bzw. Angeboten von KULTURWEG und den darauf bezugnehmenden Reisebestätigung ausgewiesenen Leistungen (wie Eintrittskarten, Sport- und Freizeiteinrichtungen etc.) übernimmt KULTURWEG keine Haftung. c) KULTURWEG haftet nicht für abhanden gekommenes oder beschädigtes Reisegepäck. KULTURWEG empfiehlt den Abschluß einer Reisegepäckversicherung. 6. Anmeldung von Ansprüchen Will der Kunde KULTURWEG auf Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber KULTURWEG anzumelden. Leistungsträger oder Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. 7. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen / Änderungen in Prospekten oder schriftlichen Angeboten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und der zugrundeliegenden Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der Reisebedingungen zur Folge. Änderungen von Angaben in den Reiseprospekten/Internetpräsenz von KULTURWEG - insbesondere von Druckfehlern und Irrtümern - bleiben KULTURWEG ausdrücklich vorbehalten. 8. Gerichtsstand Der Kunde kann KULTURWEG nur an deren Firmensitz in Berlin verklagen. (Stand:März 2004) |